Aktuelles Rathaus
Neuer Antrag auf gaststättenrechtliche Erlaubnis; Merkblatt für Veranstalter und Vereine hinsichtlich öffentlichen Veranstaltungen
Sehr geehrte Vereinsvorstände und ehrenamtliche engagierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde,
das bayerische Kabinett hat beschlossen, die vorübergehende Gaststättenerlaubnis für öffentliche Feste durch eine sog. Genehmigungsfiktion zu ersetzen, um Bürokratie abzubauen und Kosten für Ehrenamtliche zu senken. Hierzu wurde die Bayerische Gaststättenverordnung entsprechend angepasst.
Das bedeutet, dass der Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis als genehmigt gilt, wenn er rechtzeitig eingereicht wurde und keine Bedenken der Behörden bestehen. Hierzu muss der Antrag vollständig mind. 14 Tage vor der Veranstaltung elektronisch an
Sobald der Antrag eingegangen ist und die Prüfung abgeschlossen ist, kommt nur noch eine formlose Bestätigung, dass kein Bescheid erlassen wird.
Dieses Vorgehen funktioniert allerdings nur, wenn gegen die Veranstaltung keine Bedenken bestehen und der Veranstalter seine Zuverlässigkeit nachweisen kann. Dies ist beispielsweise bei wiederkehrenden Veranstaltungen der Fall. Hier genügt ein Verweis auf das letzte gleichartige Fest.
Bitte beachten Sie, dass für außergewöhnliche Feste (z.B. Feuerwehrfest oder Vereinsjubiläum) oder neue Veranstalter nach wie vor kostenpflichtige Bescheide erlassen werden. Essentiell ist weiterhin, dass allen Verantwortlichen bewusst ist, dass der Antrag zu stellen ist.
Dies ist auch der Fall, wenn der Antrag oder einzelne Anlagen zu spät eingehen.
Bitte verwenden Sie für die nächsten Feste den neuen Antrag der VG Ries. Diesen finden Sie auf der Homepage unter https://vgries.de/index.php/verwaltung-buerger/formulare-online.
Diese Vorgaben sind ab sofort in Kraft, daher wird schon bei den nächsten Festen um Beachtung gebeten. Bei Rückfragen steht Herr Weng von der Verwaltungsgemeinschaft Ries unter 09081/2594-26 zur Verfügung.
Antrag auf gaststättenrechtliche Erlaubnis neu (Stand 15.06.2025)
Aktualisierung der Vereinsdaten der Vereine in der Gemeinde Alerheim
im Bestand der Gemeinde sowie auf der Homepage
Wir die Gemeinde Alerheim möchten die Vereinsdaten neu erheben und überprüfen, letzter Stand 2022, ob Änderungen in der Vereinsliste in Alerheim aufgetreten sind. Wir werden dann die Kontaktdaten in der gemeindeinternen Liste abändern und wenn gewünscht auf der Homepage der Gemeinde aktualisieren. Bitte überprüft die Daten auf der Homepage. Wenn es Veränderungen gab, oder ihr noch gar nicht mitaufgeführt seid, und dies aber nun möchtet, schickt der Gemeinde das ausgefüllte Formblatt zu und somit werden die neuen Daten festgehalten, bzw. nach Wunsch auch auf der Homepage veröffentlicht.
Formblatt Abfrage Vereine Gemeinde Alerheim mit Einwilligung der Veröffentlichung auf der Homepage
Ergebnisse Bundestagswahl 2025:
Ergebnisse zur Bundestagswahl 2025
Bauanträge, Hinweise neue Vorgehensweise:
Ab dem 01.01.2024 sind Bauanträge direkt beim Landratsamt Donau-Ries einzureichen und nicht mehr bei der Gemeinde.
Davon ausgenommen sind lediglich:
- Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Bauvorhaben hält alle Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans ein)
- isolierte Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen
- Anzeigen zur Beseitigung
- genehmigungsfreie Abgrabungen
nähere Hinweise hierzu unter Merkblatt Bauanträge !
Erst wenn von Seiten des Landratsamtes deren Prüfungen dann erledigt sind, werden die Unterlagen der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat muss dann das gemeindliche Einverständnis für dieses Bauvorhaben erteilen und dies kann nur in einer öffentlichen Sitzung erfolgen. Bitte um Verständnis!