Aktuelles Rathaus
Aktualisierung der Vereinsdaten der Vereine in der Gemeinde Alerheim
im Bestand der Gemeinde sowie auf der Homepage
Wir die Gemeinde Alerheim möchten die Vereinsdaten neu erheben und überprüfen, letzter Stand 2022, ob Änderungen in der Vereinsliste in Alerheim aufgetreten sind. Wir werden dann die Kontaktdaten in der gemeindeinternen Liste abändern und wenn gewünscht auf der Homepage der Gemeinde aktualisieren. Bitte überprüft die Daten auf der Homepage. Wenn es Veränderungen gab, oder ihr noch gar nicht mitaufgeführt seid, und dies aber nun möchtet, schickt der Gemeinde das ausgefüllte Formblatt zu und somit werden die neuen Daten festgehalten, bzw. nach Wunsch auch auf der Homepage veröffentlicht.
Formblatt Abfrage Vereine Gemeinde Alerheim mit Einwilligung der Veröffentlichung auf der Homepage
Ergebnisse Bundestagswahl 2025:
Ergebnisse zur Bundestagswahl 2025
Bauanträge, Hinweise neue Vorgehensweise:
Ab dem 01.01.2024 sind Bauanträge direkt beim Landratsamt Donau-Ries einzureichen und nicht mehr bei der Gemeinde.
Davon ausgenommen sind lediglich:
- Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Bauvorhaben hält alle Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans ein)
- isolierte Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen
- Anzeigen zur Beseitigung
- genehmigungsfreie Abgrabungen
nähere Hinweise hierzu unter Merkblatt Bauanträge !
Erst wenn von Seiten des Landratsamtes deren Prüfungen dann erledigt sind, werden die Unterlagen der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat muss dann das gemeindliche Einverständnis für dieses Bauvorhaben erteilen und dies kann nur in einer öffentlichen Sitzung erfolgen. Bitte um Verständnis!
Neuer Antrag auf gaststättenrechtliche Erlaubnis; Merkblatt für Veranstalter und Vereine hinsichtlich öffentlichen Veranstaltungen
Sehr geehrte Vereinsvorstände und ehrenamtliche engagierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde,
durch die VG Ries wurde der Antrag auf gaststättenrechtliche Erlaubnis geändert und soll bitte ab 01.08.2023 auch Verwendung finden. Dieser Antrag ist für jegliche öffentliche Veranstaltungen für Sie anzuwenden, wenn ihr Veranstaltungsort keine grundsätzliche gaststättenrechtliche Erlaubnis besitzt. Hier finden Sie im Anhang den neuen überarbeiteten Antrag, welcher über die Gemeinde Alerheim zu stellen ist. Der Bescheid für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis wird dann durch die VG-Ries erstellt und geht Ihnen dann auf dem Postweg rechtzeitig zu. Dieser Antrag ist mindestens 21 Tage vor Verwanstaltungsbeginn zu stellen, da auch andere öffentliche Einrichtungen über diese Veranstaltungen zu unterrichten ist.
Zudem finden sie hier auch noch ein Merkblatt für Veranstalter, welches nochmals alle Vorgaben für eine öffentliche Veranstaltung aufzeigt.
Antrag auf gaststättenrechtliche Erlaubnis neu (Stand 01.08.2023)